KFZ Sachverständigenbüro

Was passiert im Schadensfall?

Es ist passiert — Sie sind unverschuldet in einen Unfall geraten, bei dem Schäden an Ihrem Fahrzeug entstanden sind?

 

Ihre Rechte als Geschädigter in einem Unfall

Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl,
der Ihnen ein unabhängiges Gutachten zur Schadenhöhe und
Wertermittlung Ihres Fahrzeuges liefert. Die Kosten für das Gutachten
trägt in dem Fall die Versicherung des Verursachers.

Damit die Versicherung für notwendige Reparaturkosten
aufkommen kann, müssen Gutachten erstellt werden,
in denen die Schäden dokumentiert werden und
gegebenenfalls die Haftungsfrage geklärt wird.

 

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  • Haftpflichtschadengutachten
  • Kaskoschadengutachten
  • Wertgutachten
  • Kurzgutachten
  • Reparaturüberprüfung
  • Kostenvoranschläge
  • Restwertermittlungen
  • Vorort Service

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Begutachtung und Wertermittlung Ihres Fahrzeugs

Das Kfz Sachverständigenbüro Genz kümmert sich um die Schadenbegutachtung und stellt Ihnen einen Kostenvoranschlag aus, der bei der Haftpflichtversicherung eingereicht wird. Das beschädigte Fahrzeug wird vor Ort begutachtet. Im Anschluss steht Ihnen das Sachverständigenbüro Genz bei der weiteren Schadenabwicklung betreuend zur Seite. Bei Bedarf wird ein vorläufiger Leihwagen/Ersatzwagen organisiert. Bei Kaskoschäden am eigenen Fahrzeug, zum Beispiel durch Hagel verursachte Schäden können Sie sich an uns wenden, wenn Ihre Versicherung Sie bittet, sich selbstständig mit einem Sachverständigen zur Schadenbegutachtung in Verbindung zu setzen.

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